Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes wird zum 02.02.2023 aufgehoben. Das Einhalten des Mindestabstandes sowie die Maskenpflicht entfallen somit auch im Studieninstitut. Das Tragen einer Maske wird lediglich empfohlen. Diese Regelungen gelten analog für externe Teilnehmende sowie Dozierende in allen Räumlichkeiten des Studieninstitutes.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeitenden des Studieninstitutes.