Fahrlehrerrecht kompakt – Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis
Kursnummer: 26R1003901
Status: 
Seminarziel: Die Teilnehmenden erhalten einen fundierten und praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Regelungen und Verfahren des Fahrlehrerrechts. Sie lernen die rechtlichen Voraussetzungen und Verfahrensabläufe rund um die Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis kennen und können diese sicher in der Verwaltungspraxis anwenden. Aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung sowie typische Problem- und Praxisfälle werden dabei berücksichtigt.
Info:
Tag 1 – Fahrlehrerlaubnis: Grundlagen und Erteilung
- Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis, Zuständigkeiten
- Voraussetzungen für die Erteilung
- Erteilung aufgrund eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat
- Erteilung der Anwärterbefugnis und der Fahrlehrerlaubnis
- ständiger Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
Tag 2 – Fahrlehrerrecht: Sonderfälle, Pflichten und Beendigung
- Ruhen und Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis
- Rücknahme und Widerruf
- nachträglicher Wegfall von Voraussetzungen
- Verzicht auf einzelne Fahrerlaubnisklassen
- gesundheitliche Beeinträchtigungen
- Auflagen und Befristung
- Nicht-Gebrauchmachen von der Fahrlehrerlaubnis
- Erteilung einer neuen Fahrlehrerlaubnis
- Ausbildungsfahrlehrerlaubnis
- Seminarerlaubnisse
- Behördenfahrlehrer
- Pflichten des Fahrlehrers
- Fortbildungen der Fahrlehrer
- Ausnahmen von der Fahrlehrerlaubnis
- Übergangsrecht
- Fahrlehrer mit gelegentlicher und vorübergehender Tätigkeit
- Rechtsverordnungen, Bußgeldvorschriften, aktuelle Rechtsprechung und Problemfälle
Tag 3 – Fahrschulrecht und Fahrschulerlaubnis
- Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis, Zuständigkeiten
- Voraussetzungen
- verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs
- Erteilung der Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnis
- Ruhen, Erlöschen, Rücknahme und Widerruf
- Gemeinschafts- und Ausbildungsfahrschulen, Kooperationen
- Fortführung einer Fahrschule nach dem Tod des Inhabers
- allgemeine Pflichten und Anzeigepflichten
- Ausnahmen und Übergangsrecht
- vorübergehende und gelegentliche Ausbildung von Fahrschülern
- Fahrschule als Ausbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
- Rechtsverordnungen, Bußgeldvorschriften, aktuelle Rechtsprechung und Problemfälle
Zielgruppe: Mitarbeiter*innen der Fahrerlaubnisbehörden
Beginn: Mi. 28.10.2026 - Fr. 30.10.2026
Dauer: 3 Tage
Uhrzeit: 09:00 - 15:00 
Stunden: 18
Kursort: Studieninstitut, Raum 1.034
Gebühr: 337,50 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Blücherstr. 1
45141 Essen







Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr
Fortbildungsprogramm