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Leistungsrecht für Kinder im Fokus in Zeiten des neuen Grundsicherungsgeldes

Kursnummer: 26V6001101

Status: Anmeldung möglich

Seminarziel: Die bereits mit dem Bürgergeldgesetz, das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist und seitdem auch schon zwei Mal wieder geändert wurde, für die Praxis verbundenen zahlreichen Änderungen haben zT noch einmal Modifizierungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz erfahren. Nicht nur der Name der Leistung wurde in „Grundsicherungsgeld“ geändert. Das Seminar, das die Ansprüche von Kindern in den Fokus nimmt und die vielfältigen Problemgestaltungen in materiell-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht beleuchtet, hat neue Aktualität gewonnen. So hat der Gesetzgeber bei Eintritt in den Leistungsbezug eine Begrenzung der Kosten der Unterkunft auf 150 % der maßgeblichen Mietobergrenze (MOG) ohne jeden Kostensenkungszeitraum eingeführt. Innerhalb der sog. Karenzzeit gibt es jedoch eine Härtefallregelung gerade für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern.
Ziel des Seminars ist ein rechtssicherer Umgang mit den verschiedenen Fallgestaltungen, die anhand vieler Beispielsrechnungen im Einzelnen besprochen werden einschl. der Frage, an wen welcher Bescheid zu richten ist.

Info:

  • Das Kind als Teil der Bedarfsgemeinschaft
  • Behandlung von
    Kindergeld,
    Unterhalt,
    Unterhaltsvorschuss,
    Elterngeld
    als Einkommen des Kindes oder des Kindergeldberechtigten?
  • Ausscheiden des Kindes aus der Bedarfsgemeinschaft bei bedarfsdeckendem Einkommen – Abmeldung als Pflichtversicherter?
  • Umgang mit unregelmäßig fließendem Einkommen des Kindes, zB von Unterhalt
  • Handlungsoptionen, wenn Kindergeld, Unterhalt etc. gar nicht zufließen? Das Erzwingen von Antragstellung und Folgen für die Bewilligung
  • Alles rund um die sog. temporäre Bedarfsgemeinschaft (sog. Wechselmodell oder andere Betreuungsform, Antragsbefugnis, Regelleistungsansprüche des Kindes, kopfanteilige Berücksichtigung bei den KdU/H oder nicht? Auswirkungen auf die Angemessenheit der Kosten des Wohnens/Heizens, Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts, Mehrbedarfe wegen Alleinerziehung …)
  • Härtefallregelung „Bedarfsgemeinschaft mit Kindern“ innerhalb der Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft in Bezug auf die Deckelung auf das Anderthalbfache der angemessenen Kosten

Auswirkungen von Vermögen des Kindes auf dessen Leistungsansprüche

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsabteilung von Backoffice bis Antragsannahme sowie der Widerspruchs- und SGG-Stelle

Beginn: Mo. 07.09.2026 

Dauer: 1 Tag

Uhrzeit: 08:30 - 16:00 

Stunden:

Kursort: Studieninstitut, Raum 1.034  

Gebühr: 150,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)  


Zustimmung/ Kenntnisnahme: Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten

Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!


Datum
07.09.2026
Uhrzeit
08:30 - 16:00 Uhr
Ort
Blücherstr. 1, Studieninstitut, Raum 1.034



Plätze frei
Plätze frei
Anmeldung möglich
Anmeldung möglich
fast ausgebucht
fast ausgebucht
Anmeldung auf Warteliste
Anmeldung auf Warteliste
Kurs abgeschlossen
Kurs abgeschlossen
Kurs ausgefallen
Kurs ausgefallen
Keine Anmeldung möglich
Keine Anmeldung möglich



Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung

Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@essen.de

Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort

Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kurszeiten

i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr