Anrechnung von Einkommen und Vermögen im SGB II einschließlich Umgang mit Vermögensschäden
Kursnummer: 25V6005702
Status:
Seminarziel: Mit dem Bürgergeldgesetz, das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist und seitdem auch schon zwei Mal wieder geändert wurde, sind für die Praxis viele Änderungen, auch bei der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung, verbunden. Lernen Sie alle Fragestellungen in diesem Zusammenhang kennen einschließlich der Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde und der leistungsrechtlichen Rückabwicklung bzw. der Ahndung als Ordnungswidrigkeit bzw. Strafbarkeit des Handelns/Unterlassens sowie den sicheren Umgang in materiell-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht.
Info:
- Abgrenzung von Einkommen und Vermögen – Wertmäßiger Zuwachs seit Leistungsbeginn oder „lange Leine“ aus der Vergangenheit? Und was ist mit Zuflüssen aus Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteilsanspruch?
Einkommen
- Zufluss in Geld oder Geldeswert – Was verbirgt sich dahinter mit welchen Konsequenzen?
- Was fällt nach jüngster Rechtsprechung alles unter das nicht zu berücksichtigende Einkommen? Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz, wegen überlanger Verfahrensdauer, Trinkgeld und Co
- Die Problematik der sog. „bereiten Mittel“ und deren Auswirkungen auf den Leistungsbezug
- Zuordnung von zu berücksichtigendem Einkommen zu welcher Person? Und warum ist das wichtig?
- Wo ist Einkommen zu berücksichtigen – als Einkommen oder bei den Kosten der Unterkunft?
- Und warum ist der richtige Monat der Berücksichtigung so elementar wichtig?
- So viele neue Absetzbeträge seit dem Bürgergeld …
- Ersatzanspruch bei Doppelzahlung gem. § 34b SGB II – Schwierigkeiten bei der Berechnung und verfahrensmäßigen Umsetzung beherrschen lernen
Vermögen
- Vermögen – Wer ist Vermögensinhaber? Sicherungsübereignung, Treuhand und mehr …
- Zeitpunkt der Beurteilung von Vermögenswerten
- Änderungen beim Schonvermögen durch das Bürgergeldgesetz
- Verwertbarkeit von Vermögen und Verwertungsprognose, Zuschuss oder Darlehen?
Verfahrensrecht
- Umgang mit verschwiegenem Einkommen bzw. Vermögen – Ermittlungsmöglichkeiten, bescheidmäßige Umsetzung, strafrechtliche Konsequenzen, Ordnungswidrigkeit
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsabteilung von backoffice bis Antragsannahme sowie der Widerspruchs- und SGG-Stelle
Beginn: Do. 27.11.2025
Dauer: 1 Tag
Uhrzeit: 08:30 - 16:00 
Stunden: 8
Kursort: Studieninstitut, Raum 1.032
Gebühr: 150,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Blücherstr. 1
45141 Essen
Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr