Rechte und Pflichten im Kundenkontakt
Kursnummer: 25V6016101
Status:
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Arbeitsstandards und fachliche Hinweise
- Die Mitarbeiter sollten intensiv mit den hiesigen Arbeitsstandards, sowie den fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit vertraut gemacht werden.
§ 45/48 SGB X
- Worin unterscheiden sich die vorgenannten Rechtsvorschriften?
- Wann ist welche Vorschrift anzuwenden?
- Worin liegen die Unterschiede bei einer Aufhebung/ Rücknahme für die Zukunft und für die Vergangenheit
vorläufige Bewilligung nach § 41a SGB II inkl. abschließender Festsetzung
- Wann sind Leistungen vorläufig zu bewilligen?
- Welche Dinge stellen keinen Grund für eine vorläufige Bewilligung dar?
- Worauf habe ich bei einer vorläufigen Bewilligung zu achten? (z.B. Angabe des Grundes etc.)
- Wie berechne ich sowohl einmalige als auch laufende Einnahmen im Rahmen einer endgültigen Festsetzung korrekt? (siehe hierzu u. a. BSG Entscheidung vom 11.07.2019 zum Aktenzeichen B 14 AS 44/18 R)
Amtsermittlungspflicht
- Wann muss ich meiner Amtsermittlungspflicht nachkommen?
- Welche Mittel stehen zur Amtsermittlung zur Verfügung?
- Wo liegen die Grenzen der Ermittlungspflicht? (z.B. Datenschutz)
Beratungs-, Auskunfts- und Aufklärungspflicht
- Über welche Rechte und Pflichten sind die Kunden aufzuklären?
- Wie ist der Kunde ordnungsgemäß zu beraten?
- Welche Auskünfte sind gegenüber dem Kunden zu erteilen?
- Was sind die Folgen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Beratung?
Ermessensentscheidungen
- Was ist Ermessen?
- Woran erkennt man, dass Ermessen auszuüben ist?
- Wie übe ich korrekt Ermessen aus?
Darlehen inkl. Rückzahlung
- Welche verschiedenen Darlehensmöglichkeiten bietet das SGB II?
- Wann habe ich eine gebundene Entscheidung (z.B. § 24 Abs. 1 o. 5 SGB II) und wann muss ich Ermessen ausüben? (z.B. § 27 Abs. 3 SGB II)
- Welche unterschiedlichen Rückzahlungsvarianten bietet das SGB II? (Aufrechnung, Vereinbarung mit dem Kunden zur Rückzahlung treffen, Stundung bis zum Abschluss einer Ausbildung)
- Wie kann ich ein Darlehen dinglich sichern? (nicht sofortige Verwertung von Vermögen)
Verkürzung des Bewilligungszeitraums
- Wann darf ich den Bewilligungszeitraum zulässig verkürzen?
- Wie übe ich bei einer Verkürzung Ermessen aus?
Zielgruppe: Mitarbeiter des Jobcenters Leistungsbereich
Beginn: Mi. 14.05.2025
Dauer: 1 Tag
Uhrzeit: 08:30 - 16:00 
Stunden: 8
Kursort: Studieninstitut, Raum 1.035
Gebühr: 150,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Blücherstr. 1
45141 Essen
Zu diesem Kurs sind keine Informationen über Dozenten verfügbar.
Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr