Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II – Ein elementarer Baustein in der Praxis der Leistungsgewährung
Kursnummer: 26V6000101
Status: 
Seminarziel: Ziel ist es, vorrangige Leistungen zu erkennen und zu berechnen sowie rechtssicher durchzusetzen. Die Mitarbeiter sollen in die Lage versetzt werden, den Beratungsauftrag nach § 14 SGB II wahrnehmen zu können.
Info:
• Bedeutung vorrangiger Leistungen für die Praxis
• Überblick über vorrangige Leistungssysteme und deren Zugangsvoraussetzungen
• Überleitung von Fällen an vorrangige Leistungsträger
• Mitwirkungspflichten der Beteiligten
• Folgen fehlender Mitwirkung
• Möglichkeiten des Leistungsträgers im Falle mangelnder Mitwirkung
• Anmeldung und Erfüllung von Erstattungsforderungen
• Praxisbeispiele sowie
• Aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe: Leistungssachbearbeiter*innen und Sachbearbeiter*innen des JobCenters
Beginn: Di. 27.01.2026
Dauer: 1 Tag
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 
Stunden: 8
Kursort: Studieninstitut, Raum 1.036
Gebühr: 0,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Blücherstr. 1
45141 Essen







Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr
Fortbildungsprogramm