Vorläufige Bewilligung und endgültige Festsetzung nach dem SGB II
Kursnummer: 25V6005402
Status:
Seminarziel: Mit dem Bürgergeldgesetz, das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist und seitdem auch schon zwei Mal wieder geändert wurde, sind für die Praxis viele Änderungen, auch bei der vorläufigen Bewilligung und endgültigen Festsetzung von Leistungen, verbunden. Lernen Sie alle Fragestellungen in diesem Zusammenhang kennen sowie den sicheren Umgang in materiell-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht.
Info:
- Vorläufige Bewilligung – Ohne Blick in die Vergangenheit erschließen sich die aktuellen Regelungen nicht
- DIE entscheidende Frage schlechthin: Wann muss vorläufig bewilligt werden und warum ist die richtige Zuordnung so elementar wichtig? Gespür für die Fallgruppen entwickeln
- Abgrenzung der Regelung des § 41a SGB II zu Vorschüssen, § 42 SGB I
- Abgrenzung der Regelung des § 41a SGB II zur vorläufigen Bewilligung gem. § 43 SGB I
- Flankierende Regelung des § 40 Abs. 4 SGB II – Wie auf ein Ereignis mitten im Bewilligungsabschnitt zu reagieren ist, das eine vorläufige Bewilligung zwingend erfordert
- Flankierende Regelung des`§ 41 Abs. 3 SGB II – Auswirkungen auf die Länge des Bewilligungsabschnitts
- Was muss bei Erlass einer vorläufigen Bewilligung beachtet werden? Neuerungen durch das Bürgergeldgesetz bei der Einkommensprognose – Wie reagiert man auf Änderungen?
- Die abschließende Festsetzung: Einfordern von Mitwirkungshandlungen und Amtsermittlung – Monatsprinzip – Nullfestsetzung und Folgen
- Die Fiktion der Endgültigkeit nach Ablauf eines Jahres – rechtliche Einordnung, Auswirkungen auf laufende Verfahren, Verhinderungsmöglichkeit
- Verfahrensrechtlich korrekter Umgang mit Nachzahlungen und Erstattungen – Neue Bagatellgrenze
Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsabteilung von backoffice bis Antragsannahme sowie der Widerspruchs- und SGG-Stelle
Beginn: Mo. 06.10.2025
Dauer: 1 Tag
Uhrzeit: 08:00 - 15:30 
Stunden: 8
Kursort: Studieninstitut, Raum 1.028 (EDV)
Gebühr: 150,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Blücherstr. 1
45141 Essen
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Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr