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Kursangebote / Kursdetails

Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II und das Starke-Familien-Gesetz

Kursnummer: 24V6000101

Status: Anmeldung möglich

Seminarziel: Ziel ist es, vorrangige Leistungen zu erkenne und zu berechnen sowie rechtssicher durchzusetzen. Die Mitarbeiter sollen in die Lage versetzt werden, den Beratungsauftrag nach § 14 SGB II wahrnehmen zu können.

Info:

Vorrangige Leistungen im Einzelnen:


Arbeitslosengeld I

Wohngeld

Kinderzuschlag

Kindergeld

Unterhaltsvorschuss

Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, ausländische Renten

Elterngeld

BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe

SGB XII

Änderungen im SGB II durch das Starke-Familien-Gesetz

Anwendung § 12 a SGB II

Antragstellung von Amtswegen

prozessuale Besonderheiten

Zielgruppe: Leistungssachbearbeiter*innen und Sachbearbeiter*innen des JobCenters

Beginn: Di. 09.07.2024 

Dauer:

Uhrzeit: 08:30 - 16:00 

Stunden:

Kursort: Studieninstitut, Raum 1.030  

Gebühr: 0,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)  


Zustimmung/ Kenntnisnahme: Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten

Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!


Datum
09.07.2024
Uhrzeit
08:30 - 16:00 Uhr
Ort
Blücherstr. 1, Studieninstitut, Raum 1.030



Plätze frei
Plätze frei
Anmeldung möglich
Anmeldung möglich
fast ausgebucht
fast ausgebucht
Anmeldung auf Warteliste
Anmeldung auf Warteliste
Kurs abgeschlossen
Kurs abgeschlossen
Kurs ausgefallen
Kurs ausgefallen
Keine Anmeldung möglich
Keine Anmeldung möglich


Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung

Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de

Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort

Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kurszeiten

i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr