Anrechnung von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII
Kursnummer: 26V6005101
Status: 
Info:
Inhalte für den Themenbereich Vermögen:
• Abgrenzung Ermessensentscheidung – gebundene Abgrenzung
von Einkommen und Vermögen, Begriff des Vermögens,
• Verfahren bei einmaligen Geldzuflüssen wie Erbschaften, Steuer-
erstattungen, Lebensversicherungen, Abfindungen, Kapitalerträgen
und Darlehen, Zuflusstheorie,
• Verwertbarkeit von Vermögen,
• Vermögensschongrenzen nach § 90 II Nr. 1 – 7 SGB XII,
• Vermögensfreibeträge gem.§ 90 II Nr. 9 SGB XII,
• Angemessenheit von Hausgrundstücken (§ 90 II Nr. 8 SGB XII)
nach der sog. „Kombinationstheorie“,
• Verwertbarkeit von Vermögen bei Verfügungs- und /oder Veräuße-
rungsverboten sowie bei Miteigentum und Erbengemeinschaften,
• Härtebegriff nach § 90 III SGB XII und Beurteilung der Härte bei
Lebensversicherungen, Kraftfahrzeugen, Immobilienvermögen,
Schmerzensgeld, Blindengeld, angesparter Sozialhilfe sowie bei
Mischfällen nach dem SGB II und SGB XII,
• Voraussetzungen der Darlehensgewährung bei Vermögen nach §
91 SGB XII, Abgrenzung des Härtebegriffs in § 90 III und § 91
SGB XII,
• Grundzüge der Sicherung von Darlehen bei Immobilieneigentum
sowie
• Überblick über die aktuelle Rechtsprechung der Landes- und Bun-
dessozialgerichtsbarkeit
Inhalte für den Themenbereich Einkommen:
• Einsatz des Einkommens: Begriff des Einkommens und Abgren-
zung zum Vermögen sowie zweckbestimmte Leistungen, Zuwen-
dungen, Erbschaften,
• Einkommensarten, Einkommensberücksichtigung und Ausnahmen
davon, einmalige Einnahmen,
• Einkommensbereinigung und Freibeträge,
• Einsatzgemeinschaften: nicht getrenntlebende Ehegatten und Le-
benspartner sowie Eltern / Elternteile mit Kindern sowie eheähnli-
che Gemeinschaft, Ausschluss des Einsatzes des Einkommens
der Eltern / Elternteile und Vermutung der Bedarfsdeckung bei
Haushaltsgemeinschaften.
• Härtebegriff nach § 90 III SGB XII und Beurteilung der Härte bei
Lebensversicherungen, Kraftfahrzeugen, Immobilienvermögen,
Schmerzensgeld, Blindengeld, angesparter Sozialhilfe sowie bei
Mischfällen nach dem SGB II und SGB XII
• Voraussetzungen der Darlehensgewährung bei Vermögen nach §
91 SGB XII, Abgrenzung des Härtebegriffs in § 90 III und § 91
SGB XII,
• Grundzüge der Sicherung von Darlehen bei Immobilieneigentum
sowie
• Überblick über die aktuelle Rechtsprechung der Landes- und Bun-
dessozialgerichtsbarkeit
Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen der Sozialämter
Beginn: Mo. 04.05.2026 - Di. 05.05.2026
Dauer: 2 Tage
Uhrzeit: 09:00 - 16:00 
Stunden: 16
Kursort: Studieninstitut, Raum 1.036
Gebühr: 300,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Hinweis: Benötigte Arbeitsmittel: SGB XII
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Blücherstr. 1
45141 Essen







Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr
Fortbildungsprogramm