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Anrechnung von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII

Kursnummer: 26V6005102

Status: Anmeldung möglich

Info:

Inhalte für den Themenbereich Vermögen:


• Abgrenzung Ermessensentscheidung – gebundene Abgrenzung

von Einkommen und Vermögen, Begriff des Vermögens,

• Verfahren bei einmaligen Geldzuflüssen wie Erbschaften, Steuer-

erstattungen, Lebensversicherungen, Abfindungen, Kapitalerträgen

und Darlehen, Zuflusstheorie,

• Verwertbarkeit von Vermögen,

• Vermögensschongrenzen nach § 90 II Nr. 1 – 7 SGB XII,

• Vermögensfreibeträge gem.§ 90 II Nr. 9 SGB XII,

• Angemessenheit von Hausgrundstücken (§ 90 II Nr. 8 SGB XII)

nach der sog. „Kombinationstheorie“,

• Verwertbarkeit von Vermögen bei Verfügungs- und /oder Veräuße-

rungsverboten sowie bei Miteigentum und Erbengemeinschaften,

• Härtebegriff nach § 90 III SGB XII und Beurteilung der Härte bei

Lebensversicherungen, Kraftfahrzeugen, Immobilienvermögen,

Schmerzensgeld, Blindengeld, angesparter Sozialhilfe sowie bei

Mischfällen nach dem SGB II und SGB XII,

• Voraussetzungen der Darlehensgewährung bei Vermögen nach §

91 SGB XII, Abgrenzung des Härtebegriffs in § 90 III und § 91

SGB XII,

• Grundzüge der Sicherung von Darlehen bei Immobilieneigentum

sowie

• Überblick über die aktuelle Rechtsprechung der Landes- und Bun-

dessozialgerichtsbarkeit


Inhalte für den Themenbereich Einkommen:


• Einsatz des Einkommens: Begriff des Einkommens und Abgren-

zung zum Vermögen sowie zweckbestimmte Leistungen, Zuwen-

dungen, Erbschaften,

• Einkommensarten, Einkommensberücksichtigung und Ausnahmen

davon, einmalige Einnahmen,

• Einkommensbereinigung und Freibeträge,

• Einsatzgemeinschaften: nicht getrenntlebende Ehegatten und Le-

benspartner sowie Eltern / Elternteile mit Kindern sowie eheähnli-

che Gemeinschaft, Ausschluss des Einsatzes des Einkommens

der Eltern / Elternteile und Vermutung der Bedarfsdeckung bei

Haushaltsgemeinschaften.

• Härtebegriff nach § 90 III SGB XII und Beurteilung der Härte bei

Lebensversicherungen, Kraftfahrzeugen, Immobilienvermögen,

Schmerzensgeld, Blindengeld, angesparter Sozialhilfe sowie bei

Mischfällen nach dem SGB II und SGB XII

• Voraussetzungen der Darlehensgewährung bei Vermögen nach §

91 SGB XII, Abgrenzung des Härtebegriffs in § 90 III und § 91

SGB XII,

• Grundzüge der Sicherung von Darlehen bei Immobilieneigentum

sowie

• Überblick über die aktuelle Rechtsprechung der Landes- und Bun-

dessozialgerichtsbarkeit

Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen der Sozialämter

Beginn: Mo. 14.09.2026 - Di. 15.09.2026 

Dauer: 2 Tage

Uhrzeit: 09:00 - 16:00 

Stunden: 16 

Kursort: Studieninstitut, Raum 1.036  

Gebühr: 300,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)  

Hinweis: Benötigte Arbeitsmittel: SGB XII  


Zustimmung/ Kenntnisnahme: Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten

Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!


Datum
14.09.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Blücherstr. 1, Studieninstitut, Raum 1.036
Datum
14.09.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Blücherstr. 1, Studieninstitut, Raum 1.036
Datum
15.09.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Blücherstr. 1, Studieninstitut, Raum 1.036
Datum
15.09.2026
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Ort
Blücherstr. 1, Studieninstitut, Raum 1.036



Plätze frei
Plätze frei
Anmeldung möglich
Anmeldung möglich
fast ausgebucht
fast ausgebucht
Anmeldung auf Warteliste
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Kurs abgeschlossen
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Kurs ausgefallen
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Keine Anmeldung möglich
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Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung

Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de

Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort

Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kurszeiten

i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr