Beihilfefähigkeit von Kieferorthopädieleistungen - Spezialseminar zum Beihilferecht NRW (BVO NRW)
Kursnummer: 24R2002201
Status:
Dieses Spezialseminar mit der Grundlage der BVO- NRW befasst sich ausschließlich mit Rechnungsgeschehen/Kostenvoranschlägen zu Kieferorthopädischen Leistungen. KFO ist zwar zu 100% beihilfefähig, aber die Invisalign Verfahren machen vielen das Leben in der Prüfung schwer. Zwischen Frühbehandlung und Regelbehandlung erfahren Sie die Berechnungsgrundlagen für kieferorthopädische Leistungen nach der BVO-NRW und den Umgang mit Ausnahmeindikationen. Ebenso werfen wir ein Blick auf die vielen Stolpersteine in kieferorthopädisch- geprägten Rechnungen und Laborrechnungen. Grundlage hierfür bilden nicht nur das Landesbeamtengesetz mit §75, die BVO-NRW mit §§3 und 4 und die BVO-NRW Anlage 7, sondern auch die aktuellen Erlasse des Finanzministeriums und Gerichtsurteile. Wir erarbeiten in Gruppen die von Ihnen mitgebrachten Rechnungen oder lernen anhand von Beispielen den Umgang mit der BVO-NRW und der KFO.
Seminarziel: Sicherheit im Umgang mit kieferorthopädischen Leistungen - auch Laborleistungen - für alle, die täglich mit der Bezuschussung und Prüfung von Rechnungen und Kostenvoranschlägen aus dem zahnärztlichen Bereich der Kieferorthopädie zu tun haben. Das Seminar gibt Lösungen an die Hand, wo die Stolpersteine zu finden sind, wie kieferorthopädische Behandlungen mit ihren Leistungen zusammenhängen und auf ihre Erstattungsfähigkeit nach der BVO-NRW geprüft werden können.
Info:
Inhalte/Gliederung:
- BVO-NRW mit Anlage 7,
- Erlasse des Finanzministeriums
- Aktuelle Gerichtsurteile
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ)
Themen:
- Rechtsgrundlagen und Altersbegrenzung
- Aufhebung der Altersbegrenzung mit Ausnahmeindikation
- Reguläre Therapien mit herausnehmbaren Apparaturen
- Reguläre Therapien mit festsitzenden Apparaturen
- Therapieplanwechsel (herausnehmbar auf festsitzend)
- Behandlerwechsel
- Verkürzte Abschlagszahlungen
- Frühbehandlungen
- Lingualretainer
- Aligner als Verlangensleistung nach § 2 Abs.3 GOZ oder analog nach § 6 Abs.2 GOZ
Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen der Beihilfestelle der Stadt Essen und anderer Kommunen.
Beginn: Mi. 13.11.2024
Dauer: 1 Tag
Uhrzeit: 08:30 - 16:00 
Voraussetzungen: Gute Grundkenntnisse in der Systematik der BVO-NRW und der Gebührenordnungen nach GOÄ/GOZ sind wünschenswert.
Kursort: Studieninstitut, Raum 1.033
Gebühr: 150,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Die Teilnehmer können gerne eigene Rechnungen für Fallbeispiele mitbringen, die dann gemeinsam geprüft werden.
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.
Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr