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Insolvenzrecht: Praxis und Herausforderungen

Kursnummer: 25R1003001

Status: Anmeldung möglich

In diesem Seminar erhalten die Mitarbeitenden des Fachbereichs 33 einen praxisorientierten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten des Insolvenzverfahrens mit Fokus auf die Behandlung von Gebührenbescheiden. Insbesondere lernen sie, wie sich die Zuständigkeiten und Rechtsfolgen vor und nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unterscheiden und wie sie sicher mit den komplexen Anforderungen in ihrem Fachbereich umgehen.

Seminarziel: Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, Gebührenbescheide vor und nach Insolvenzverfahren richtig zuzuordnen, die Unterschiede zwischen Privat- und Gewerbeinsolvenz zu verstehen und Auskünfte sowie Gebührenforderungen korrekt zu behandeln.

Info:

Adressat des Gebührenbescheides

  • Gegen wen richtet sich der Gebührenbescheid vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens?
  • Rechtliche Grundlagen und Praxisbeispiele

Unterschiede zwischen Privatinsolvenz und Gewerbeinsolvenz

  • Definition und Ablauf der Privatinsolvenz
  • Besonderheiten der Gewerbeinsolvenz
  • Auswirkungen auf Schuldner und Gläubiger

Vorläufiger Insolvenzverwalter vs. Insolvenzverwalter

  • Aufgaben und Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
  • Unterschiede zum regulären Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung

Auskunftserteilung im Insolvenzverfahren

  • Welche Auskünfte dürfen erteilt werden?
  • Rechtliche Grundlagen (z. B. §§ der Insolvenzordnung, Datenschutz)
  • Umgang mit personenbezogenen Daten

Insolvenzbekanntmachung und Handelsregister

  • Verfahren und Bedeutung der Insolvenzbekanntmachung
  • Aktualität und Zuverlässigkeit der Eintragungen im Handelsregister

Gebührenbescheid vor und nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • Rechtslage bei Erstellung des Gebührenbescheides vor Eröffnung
  • Zuständigkeit und Korrektheit bei Bescheidserstellung nach Eröffnung
  • Abgrenzung zwischen Halter und Insolvenzverwalter als Adressat

Rückständige Gebühren und insolvenzfreies Vermögen

  • Behandlung rückständiger Gebührenforderungen
  • Rechtmäßigkeit der Zahlung aus insolvenzfreiem Vermögen

Rechtsfolgen bei Rechtsschuldbefreiung

  • Wirkung der Rechtsschuldbefreiung auf bestehende Gebührenforderungen
  • Ausnahmen und Besonderheiten

Gebührenfestsetzung bei festgestellter Mittellosigkeit

  • Möglichkeiten der Gebührenfestsetzung, wenn Mittellosigkeit durch den Insolvenzverwalter bestätigt wurde
  • Praktische Konsequenzen für den Fachbereich

Behandlung von Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Massekostenforderungen)

  • Definition und Priorität von Massekostenforderungen
  • Pflichten des Insolvenzverwalters bei der Forderungsbehandlung

Aktuelle Änderungen im Insolvenzrecht

  • Überblick über wesentliche Neuerungen und Reformen der letzten Jahre

Zielgruppe: Mitarbeitende des Fachbereichs 33 (Rechtssachgebiet d. Fahrerlaubnisbehörde), sowie weitere interessierte Mitarbeiter/-innen aller Fachbereiche der allgemeinen Verwaltung

Beginn: Di. 23.09.2025 

Dauer: 1 Tag

Uhrzeit: 08:30 - 16:00 

Stunden:

Kursort: Studieninstitut, Raum 1.036  

Gebühr: 150,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)  


Zustimmung/ Kenntnisnahme: Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten

Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!


Datum
23.09.2025
Uhrzeit
08:30 - 16:00 Uhr
Ort
Blücherstr. 1, Studieninstitut, Raum 1.036



Plätze frei
Plätze frei
Anmeldung möglich
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fast ausgebucht
fast ausgebucht
Anmeldung auf Warteliste
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Kurs abgeschlossen
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Kurs ausgefallen
Kurs ausgefallen
Keine Anmeldung möglich
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Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung

Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de

Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort

Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kurszeiten

i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr