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Anrechnung von Einkommen und Vermögen im SGB II einschließlich Umgang mit Vermögensschäden

Kursnummer: 24V6005702

Status: Anmeldung möglich

Seminarziel: Mit dem Bürgergeldgesetz, das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist und seitdem auch schon zwei Mal wieder geändert wurde, sind für die Praxis viele Änderungen, auch bei der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung, verbunden. Lernen Sie alle Fragestellungen in diesem Zusammenhang kennen einschließlich der Ermittlungsmöglichkeiten der Behörde und der leistungsrechtlichen Rückabwicklung bzw. der Ahndung als Ordnungswidrigkeit bzw. Strafbarkeit des Handelns/Unterlassens sowie den sicheren Umgang in materiell-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht.

Info:

  • Abgrenzung von Einkommen und Vermögen – Wertmäßiger Zuwachs seit Leistungsbeginn oder „lange Leine“ aus der Vergangenheit? Und was ist mit Zuflüssen aus Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteilsanspruch?

Einkommen

  • Zufluss in Geld oder Geldeswert – Was verbirgt sich dahinter mit welchen Konsequenzen?
  • Was fällt nach jüngster Rechtsprechung alles unter das nicht zu berücksichtigende Einkommen? Entschädigungen nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz, wegen überlanger Verfahrensdauer, Trinkgeld und Co
  • Die Problematik der sog. „bereiten Mittel“ und deren Auswirkungen auf den Leistungsbezug
  • Zuordnung von zu berücksichtigendem Einkommen zu welcher Person? Und warum ist das wichtig?
  • Wo ist Einkommen zu berücksichtigen – als Einkommen oder bei den Kosten der Unterkunft?
  • Und warum ist der richtige Monat der Berücksichtigung so elementar wichtig?
  • So viele neue Absetzbeträge seit dem Bürgergeld …
  • Ersatzanspruch bei Doppelzahlung gem. § 34b SGB II – Schwierigkeiten bei der Berechnung und verfahrensmäßigen Umsetzung beherrschen lernen

Vermögen

  • Vermögen – Wer ist Vermögensinhaber? Sicherungsübereignung, Treuhand und mehr …
  • Zeitpunkt der Beurteilung von Vermögenswerten
  • Änderungen beim Schonvermögen durch das Bürgergeldgesetz
  • Verwertbarkeit von Vermögen und Verwertungsprognose, Zuschuss oder Darlehen?

Verfahrensrecht

  • Umgang mit verschwiegenem Einkommen bzw. Vermögen – Ermittlungsmöglichkeiten, bescheidmäßige Umsetzung, strafrechtliche Konsequenzen, Ordnungswidrigkeit

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungsabteilung von backoffice bis Antragsannahme sowie der Widerspruchs- und SGG-Stelle

Beginn: Do. 10.10.2024 

Dauer: 1 Tag

Uhrzeit: 08:30 - 16:00 

Stunden:

Kursort: Studieninstitut, Raum 1.032  

Gebühr: 0,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)  


Zustimmung/ Kenntnisnahme: Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten

Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!


Datum
10.10.2024
Uhrzeit
08:30 - 16:00 Uhr
Ort
Blücherstr. 1, Studieninstitut, Raum 1.032



Plätze frei
Plätze frei
Anmeldung möglich
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fast ausgebucht
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Anmeldung auf Warteliste
Anmeldung auf Warteliste
Kurs abgeschlossen
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Kurs ausgefallen
Kurs ausgefallen
Keine Anmeldung möglich
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Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung

Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de

Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort

Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kurszeiten

i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr