Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II und das Starke-Familien-Gesetz
Kursnummer: 24V6000101
Status:
Seminarziel: Ziel ist es, vorrangige Leistungen zu erkennen und zu berechnen sowie rechtssicher durchzusetzen. Die Mitarbeiter sollen in die Lage versetzt werden, den Beratungsauftrag nach § 14 SGB II wahrnehmen zu können.
Info:
Vorrangige Leistungen im Einzelnen:
Arbeitslosengeld I
Wohngeld
Kinderzuschlag
Kindergeld
Unterhaltsvorschuss
Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, ausländische Renten
Elterngeld
BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe
SGB XII
Änderungen im SGB II durch das Starke-Familien-Gesetz
Anwendung § 12 a SGB II
Antragstellung von Amtswegen
prozessuale Besonderheiten
Zielgruppe: Leistungssachbearbeiter*innen und Sachbearbeiter*innen des JobCenters
Beginn: Mo. 18.11.2024
Dauer:
Uhrzeit: 08:30 - 16:00 
Stunden: 8
Kursort: Studieninstitut, Raum 1.036
Gebühr: 0,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Blücherstr. 1
45141 Essen
Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr