Das neue Bürgergeld - und was sich damit ändert (LSB)
Kursnummer: 24V6020701
Status:
Seminarziel: Ziel des Seminars ist die Vermittlung von allen rechtlichen Änderungen zum Bürgergeld, bezogen auf den Bereich Leistungssachbearbeitung.
Info:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist auf ihrer Homepage als "eye-catcher" auf das zum 01.01.2023 in Kraft getretene bzw. in Teilen zum 01.07.2023 in Kraft tretenden neue Bürgergeld hin:
"Bürgergeld: Starkes Signal für Sicherheit und Respekt
Mit dem Bürgergeld-Gesetz bringt die Bundesregierung zentrale Regelungen zur Erneuerung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf den Weg. Das bedeutet: Deutliche Verbesserungen bei den Regelbedarfen, Einkommensfreibeträgen, Weiterbildungsmöglichkeiten, im Eingliederungsprozess und bei den Anspruchsvoraussetzungen."
Damit sind die geplanten Änderungen nur unvollkommen beschrieben. Auf Leistungssachbearbeiter und -sachbearbeiterinnen kommen grundlegende, zT strukturelle Änderungen zu, auf die sie sich ohne große Übergangsfrist in der täglichen Arbeit einstellen müssen. Das Seminar behandelt in Form einer strukturierten Übersicht die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Praxis unter Beachtung der Zeitpunkte des Inkrafttretens der geänderten/neuen Vorschriften:
- Einführung einer Karenzzeit beim Vermögen mit zahlreichen weiteren massiven Änderungen bis zur Übertragung nicht ausgeschöpfter Absetzbeträge einzelner Mitglieder der BG auf andere
- Änderungen bei der vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten mit Abschlägen einschließlich geänderter Mitwirkungsregelungen
- Einführung einer Karenzzeit vor Einleitung von Kostensenkungsmaßnahme unter besonderer Berücksichtigung des Versterbens eines Mitglieds der BG
- Einführung eines Mindestbetrages bei Erstattungsforderungen
- Neuregelung der Sanktionsvorschriften mit geänderten Verfahrensvorschriften
- Angleichung der Regelungen zum laufenden und Einmaleinkommen; Bildung eines Verteilzeitraumes nur noch bei Nachzahlungen mit zwingendem Beginn im Zuflussmonat
- Neuregelung in § 11a SGB II bei Aufwandsentschädigungen und Mutterschaftsgeld sowie Einnahmen von Schülern
- zahlreiche Änderungen bei den Absetzbeträgen, § 11b SGB II
- Änderungen bei der vorläufigen Bewilligung und endgültigen Festsetzung
- Neuregelung zur Erreichbarkeit bei Ortsabwesenheit
Zielgruppe: Mitarbeiter des Jobcenters - Bereich Leistungssachbearbeitung
Beginn: Di. 28.05.2024
Dauer: 3 Zeitstunden
Uhrzeit: 08:30 - 11:30 
Stunden: 3,33
Kursort: Online-Seminar FoBi
Gebühr: 0,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Blücherstr. 1
45141 Essen
Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
Tel: 0201 - 8810299
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr