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Rechte und Pflichten im Kundenkontakt

Kursnummer: 24V6016102

Status: Anmeldung möglich

Info:

Arbeitsstandards und fachliche Hinweise

- Die Mitarbeiter sollten intensiv mit den hiesigen Arbeitsstandards, sowie den fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit vertraut gemacht werden.



§ 45/48 SGB X

- Worin unterscheiden sich die vorgenannten Rechtsvorschriften?

- Wann ist welche Vorschrift anzuwenden?

- Worin liegen die Unterschiede bei einer Aufhebung/ Rücknahme für die Zukunft und für die Vergangenheit



vorläufige Bewilligung nach § 41a SGB II inkl. abschließender Festsetzung

- Wann sind Leistungen vorläufig zu bewilligen?

- Welche Dinge stellen keinen Grund für eine vorläufige Bewilligung dar?

- Worauf habe ich bei einer vorläufigen Bewilligung zu achten? (z.B. Angabe des Grundes etc.)

- Wie berechne ich sowohl einmalige als auch laufende Einnahmen im Rahmen einer endgültigen Festsetzung korrekt? (siehe hierzu u. a. BSG Entscheidung vom 11.07.2019 zum Aktenzeichen B 14 AS 44/18 R)



Amtsermittlungspflicht

- Wann muss ich meiner Amtsermittlungspflicht nachkommen?

- Welche Mittel stehen zur Amtsermittlung zur Verfügung?

- Wo liegen die Grenzen der Ermittlungspflicht? (z.B. Datenschutz)



Beratungs-, Auskunfts- und Aufklärungspflicht

- Über welche Rechte und Pflichten sind die Kunden aufzuklären?

- Wie ist der Kunde ordnungsgemäß zu beraten?

- Welche Auskünfte sind gegenüber dem Kunden zu erteilen?

- Was sind die Folgen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Beratung?



Ermessensentscheidungen

- Was ist Ermessen?

- Woran erkennt man, dass Ermessen auszuüben ist?

- Wie übe ich korrekt Ermessen aus?



Darlehen inkl. Rückzahlung

- Welche verschiedenen Darlehensmöglichkeiten bietet das SGB II?

- Wann habe ich eine gebundene Entscheidung (z.B. § 24 Abs. 1 o. 5 SGB II) und wann muss ich Ermessen ausüben? (z.B. § 27 Abs. 3 SGB II)

- Welche unterschiedlichen Rückzahlungsvarianten bietet das SGB II? (Aufrechnung, Vereinbarung mit dem Kunden zur Rückzahlung treffen, Stundung bis zum Abschluss einer Ausbildung)

- Wie kann ich ein Darlehen dinglich sichern? (nicht sofortige Verwertung von Vermögen)


Verkürzung des Bewilligungszeitraums

- Wann darf ich den Bewilligungszeitraum zulässig verkürzen?

- Wie übe ich bei einer Verkürzung Ermessen aus?

Zielgruppe: Mitarbeiter des Jobcenters Leistungsbereich

Beginn: Mo. 26.08.2024 

Dauer: 1 Tag

Uhrzeit: 08:30 - 16:00 

Stunden:

Kursort: Studieninstitut, Raum 1.036  

Gebühr: 0,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)  


Zustimmung/ Kenntnisnahme: Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten

Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!


Datum
26.08.2024
Uhrzeit
08:30 - 16:00 Uhr
Ort
Blücherstr. 1, Studieninstitut, Raum 1.036


Zu diesem Kurs sind keine Informationen über Dozenten verfügbar.


Plätze frei
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Anmeldung möglich
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fast ausgebucht
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Anmeldung auf Warteliste
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Kurs abgeschlossen
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Kurs ausgefallen
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Keine Anmeldung möglich
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Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung

Blücherstraße 1 | 45141 Essen
Tel: 0201 - 8810299
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de

Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort

Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kurszeiten

i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr