Beihilferecht: Beihilfefähigkeit allg. Zahnärztlicher Leistungen nach BVO-NRW BVO-NRW anwenden bei allgemeinen zahnärztlichen Leistungen (ohne Implantologie und Kieferorthopädie )
Kursnummer: 24R2002101
Status:
Das Beihilferecht ist sehr komplex und Sie müssen es jeden Tag bei den Prüfungen von Rechnungen aus dem zahnärztlichen Bereich anwenden. Dieses Seminar schafft die Verbindung zwischen den Gebührenordnungen für Zahnärzte/Ärzte und dem Beihilferecht durch die BVO-NRW. Leistungen in zahnärztlichen Rechnungen müssen nicht nur den Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte entsprechen, sondern in der Prüfung den beihilferechtlichen Regeln. So können Widersprüche seitens der Beihilfeberechtigten minimiert werden. In diesem Seminar beschäftigen wir uns mit den Abschnitten A-F und H-J aus der GOZ, sowie mit den Übergängen zur GOÄ in den freigeschalten Bereichen. Ebenso werden wir uns die Stolperfallen, die sich aus zahnärztlichen Rechnungen ergeben, genau ansehen und prüfen. Das gilt auch für die analogen Leistungen für Zahnärzte.
Seminarziel: Mehr Sicherheit im Umgang bei Leistungsprüfungen in Rechnungen aus den allgemeinen Abschnitten A-F, H und J der GOZ/GOÄ. Stolpersteine in zahnärztlichen Rechnungen erkennen und sichere Bemessung aufgrund der Erstattungskriterien laut der BVO-NRW, sowie Erlassen aus dem Finanzministerium mitsamt aktuellen Gerichtsurteilen.
Das Seminar gibt Lösungen und Wissen an die Hand, was aus der zahnärztlichen Abrechnung
nach der BVO-NRW beihilfefähig ist. Im Seminar lernen die Teilnehmenden, Rechnungen unter dem Aspekt der Beihilfefähigkeit zu prüfen, zu bewerten und klar zu benennen, was aufgrund der BVO-NRW erstattet/nicht erstattet werden kann.
Info:
- BVO-NRW mit Anlage 7,
- Erlasse des Finanzministeriums
- Aktuelle Gerichtsurteile
- Gebührenordnunge für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ)
Themenkomplexe:
- Rechtsgrundlagen nach der BVO-NRW und der GOZ/GOÄ
- Probleme mit Analogien und Begründungen
- Laborkostenrechnungen bei Prothetik und anderen Leistungen
Abschnitte A-J der GOZ mit den Erstattungskriterien der BVO-NRW, Anlage 7
- Stolpersteine in Analogien und Co
- Besonderheiten in der Anlage 7 der BVO
Zielgruppe: Mitarbeiter/-innen der Beihilfestelle der Stadt Essen und anderer Kommunen.
Beginn: Di. 12.11.2024
Dauer: 1 Tag
Uhrzeit: 08:30 - 16:00 
Stunden: 8
Voraussetzungen: Grundkenntnisse in der Systematik der BVO-NRW und der Gebührenordnungen nach GOÄ/GOZ sind wünschenswert. Die Teilnehmer sollten aktuelle Rechnungen mitbringen, deren Probleme wir gemeinsam besprechen und Lösungen erarbeiten.
Kursort: Studieninstitut, Raum 1.033
Gebühr: 150,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Blücherstr. 1
45141 Essen
Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr