Das Schwerbehindertenrecht
Kursnummer: 24R2010001
Status:
Seminarziel: Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX)
Info:
- Begriff der Schwerbehinderung (§ 2 SGB IX)
- Abgrenzung Behinderung/Gleichstellung
- Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (§ 154 SGB IX)
- Ausgleichsabgabe (§ 160 SGB IX)
- Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen, insbesondere
- Anspruch auf leidensgerechten Arbeitsplatz (§ 164 Abs. 4 SGB IX)
- Teilzeit (§ 164 Abs. 5 SGB IX)
- Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)
- Was ist die Schwerbehindertenvertretung?
- Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung (§ 178 Abs. 1 SGB IX)
- Beteiligungsrechte, insbesondere Unterrichtung und Anhörung der SBV (§ 178 Abs. 2 SGB IX)
- Präventionsverfahren (§ 167 Abs. 1 SGB IX)
- Abgrenzung BEM-Verfahren (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
- Mehrarbeit (§ 207 SGB IX)
- Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX)
- Bußgeldvorschriften (§ 238 SGB IX)
Zielgruppe: Führungskräfte und Personalverantwortliche
Beginn: Di. 11.06.2024
Dauer: 1 Tag
Uhrzeit: 08:30 - 16:00 
Stunden: 8
Kursort: Studieninstitut, Raum 1.036
Gebühr: 150,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Blücherstr. 1
45141 Essen
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Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
Tel: 0201 - 8810299
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr