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Verfolgung von Leistungsmissbrauch unter Einhaltung des Datenschutzes - kein Widerspruch, sondern wichtige Ergänzung

Kursnummer: 24V60120

Status: Anmeldung auf Warteliste

Info:

Es ist nicht auszuschließen, dass Mitarbeiter/innen von JobCentern

und Sozialämtern über die Grenzen ihrer eigenen Befugnisse hinaus

tätig werden und so den Erfolg zuweilen monatelanger akribischer

Ermittlungsarbeit gefährden.  

Andere wiederum schöpfen ihre Möglichkeiten zur Sachverhalts-

aufklärung nicht aus, weil sie davon ausgehen, der Datenschutz

stehe bestimmten Ermittlungsansätzen entgegen.  

Und dann noch Polizei und Zoll? Diese Dienststellen sollen zuweilen

die Aufklärungsarbeit der Leistungsträger erledigen, obwohl sie das

gar nicht dürfen. Und: Was hat eigentlich die Datenschutz-

Grundverordnung damit zu tun? Auf Grundlage authentischer Fälle

werden die nachfolgenden Punkte behandelt:


• Behandlung anonymer und vertraulicher Hinweise sowie von Zufalls-

funden, Anknüpfung an staatsanwaltliche Ermittlungen und polizeili-

che Anfragen,  

• Behandlung manipulierter Arbeits-/Mietverträge, Einkommens-

nachweise, Kontoauszüge Nebenkostenabrechnungen usw. (z.B.

Grundmiete mal eben verzehnfacht, aus Guthaben eine Nachforde-

rung konstruiert, Gewerbeimmobilie zur „Wohnung“ gemacht),  

• Untersuchungsgrundsatz und Beweismittel („Amtsermittlungs-

pflicht“) im Lichte des Datenschutzes,  

• Datenerhebung und Informationsbeschaffung bei betroffenen Perso-

nen sowie bei Dritten als Ausnahme,  

• Datenerhebung und die Mitwirkungspflichten Betroffener und Dritter,

Datenübermittlung in Auskunftsersuchen,  

• Grenzen der Mitwirkungspflicht und Folgen zulässiger Mitwirkungs-

pflichtverweigerung,  

• Akteneinsicht und Auskunft - Grenzen und Schutzrechte Dritter, ins-

besondere Schutz von Informanten; Hinweise zur sachgerechten Ak-

tenführung sowie  



• Datenübermittlung im Straf(ermittlungs)verfahren – Fallgestaltung

und Unterschiede, Zulässigkeit und Auswirkungen, Auswahl der zu-

treffenden Rechtsgrundlage

Zielgruppe: Führungskräfte, Sachbearbeiter/innen im SGB II und XII sowie Datenschutzbeauftragte bzw. Datenschutzsachbearbeiter/innen

Beginn: Bei ausreichenden Anmeldezahlen werden die Termine kurzfristig bekannt gegeben 

Dauer: 1 Tag

Uhrzeit: 09:00 - 16:00 

Stunden:

Kursort: Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Blücherstr. 1, Essen  

Gebühr: 100,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)  

Hinweis: Bitte mitbringen:
Gesetzestexte SGB II und SGB XII (je nach eigenem Aufgabengebiet) sowie SGB I und SGB X  


Zustimmung/ Kenntnisnahme: Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten

Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!

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Keine Anmeldung möglich
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Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung

Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de

Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort

Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kurszeiten

i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr