Ansprüche des Nothelfers aus § 25 SGB XII
Kursnummer: 24V60153
Status:
Seminarziel: Die Teilnehmenden erlangen Sicherheit bei Fragen der Anwendbarkeit und Anwendung des § 25 SGB XII.
Info:
- Anwendbarkeit des § 25 SGB XII
- Eilfall/Notfall, angemessene Frist, Anspruchsberechtigte Personen (Ausländer, Erwerbsfähige/Nichterwerbsfähige)
- Sozialhilfegrundsätze: Nachrang, Gegenwärtigkeitsprinzip/Kenntnisnahme, örtliche Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit
- Überblick Leistungssysteme:
- Gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtversicherung - über Alg II-Bezug, allg. Pflichtversicherung ab 01.04.2007
- freiwillige Versicherung im Anschluss einer Pflicht- oder Familienversicherung)
- Private Krankenversicherung (Versicherungspflicht seit 01.01.2009
- Basistarif)
- EU/EWR Krankenschutzbestimmungen
- SGB XII (Betreuung nach § 264 SGB V)
- Asylbewerberleistungsgesetz
Zielgruppe: Interessierte Mitarbeiter/-innen in der Sachbearbeitung im sozialen Leistungsbereich, die in der Praxis mit der Situation eines Ersatzanspruches einer im Eilfall helfenden Person befasst sind und keine Vorkenntnisse besitzen oder vorhanden Kenntnisse vertiefen wollen.
Beginn: Die Termine werden mit der Einladung bekannt gegeben
Dauer: 1 Tag
Uhrzeit: 08:30 - 16:00 
Stunden: 8
Kursort: Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Blücherstr. 1, Essen
Gebühr: 100,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)
Hinweis: Bitte bringen Sie entsprechende Gesetzestexte mit!
Zustimmung/ Kenntnisnahme:
Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten
Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!
Für diesen Kurs sind keine Termine vorhanden.
Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Fortbildung
Blücherstraße 1 | 45141 Essen
E-Mail: fortbildung@orga-personal.essen.de
Erreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort
Montag - Donnerstag 08:30 - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Kurszeiten
i.d.R. 08:30 bis 16:00 Uhr