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Ordnungsamtsbestattung - Rechtsfragen und Geltendmachung der Kosten durch Kostenbescheid

Kursnummer: 24V5002501

Status: Keine Anmeldung möglich

Die unter dem Begriff der "Ordnungsamtsbestattungen" ordnungsbehördlich veranlassten Bestattungen nehmen zahlenmäßig zu. Die Rechtsfragen rund um die nach BestG NRW durchzuführenden Bestattungen sind nicht neu. Das OVG NRW hat jedoch sowohl die vollstreckungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsamtsbestattung konkretisiert als auch insbesondere die seit Jahren diskutierten Fragen zur Prüfung eines Härtefalles auf der Kostenbescheidebene neu beantwortet.

Seminarziel: Die Teilnehmenden erhalten die notwendigen Kenntnisse, die im Vorfeld der Bestattung, bei Durchführung und bis zum Erlass eines Kostenbescheids zu beachten sind. Die Neuregelungen des BestG NRW zum Themenkomplex werden ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung behandelt.

Info:

- Voraussetzungen einer Ordnungsamtsbestattung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW

- Vollstreckungsrechtliche Anforderungen an eine Ordnungsamtsbestattung, insbesondere Zweistufigkeit des Verfahrens bei Feuerbestattung und Störerauswahl

- Durchführung der Ordnungsamtsbestattung

- Heranziehung zu den Kosten nach VwVG-VO in Abgrenzung zu § 74 SGB XII und zum Friedhofsgebührenrecht, insbesondere Prüfung des Vorliegens einer Härte nach § 24 VwVG-VO NRW und Störerauswahl auf der Sekundärebene

- aktuelle Rechtsprechung zur Thematik

Zielgruppe: Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes

Beginn: Mi. 20.11.2024 

Dauer: 1 Tag

Uhrzeit: 08:30 - 16:00 

Stunden:

Kursort: Studieninstitut, Raum 1.032  

Gebühr: 0,00 € (Kostenfrei für Mitarbeiter/innen der Stadt Essen)  


Zustimmung/ Kenntnisnahme: Kurs an Vorgesetzte/Fortbildungsbeauftragte weiterleiten

Bitte vergessen Sie nicht, sich zusätzlich auch anzumelden!


Datum
20.11.2024
Uhrzeit
08:30 - 16:00 Uhr
Ort
Blücherstr. 1, Studieninstitut, Raum 1.032



Info:

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